Ratgeber Trennung & Scheidung

Die gemeinsame Immobilie bei Trennung & Scheidung

Wenn eine Ehe endet, ist die gemeinsame Immobilie oft der größte Vermögenswert — und der größte Streitpunkt. Wir schaffen eine neutrale Faktenbasis und begleiten den Verkauf fair für beide Seiten.

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Neutral für beide Seiten

Unsere Rolle ist nicht, Partei zu ergreifen — sondern den bestmöglichen Preis für beide Eigentümer zu erzielen.

Objektiver Marktwert

Eine neutrale Bewertung ersetzt gegenseitige Schätzungen und ist die Grundlage für jede faire Lösung — ob Verkauf oder Auszahlung eines Partners.

Alle Optionen auf dem Tisch

Verkauf, Übernahme durch einen Partner, Vermietung oder Realteilung: Wir rechnen die Szenarien durch — inklusive laufender Kredite und Vorfälligkeit.

Diskrete Vermarktung

Auf Wunsch ohne Verkaufsschild und ohne dass das Umfeld davon erfährt — über unser Interessentennetzwerk und vorqualifizierte Käufer.

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Strukturierter Prozess

Klare Kommunikation mit beiden Eigentümern, dokumentierte Schritte, Abstimmung mit Anwälten und Notar — damit der Verkauf nicht zum zweiten Rosenkrieg wird.

Haus oder Wohnung bei Scheidung: Welche Möglichkeiten gibt es?

Grundsätzlich gibt es vier Wege: der gemeinsame Verkauf am freien Markt, die Übernahme durch einen Partner gegen Auszahlung, die Vermietung als gemeinsame Kapitalanlage — oder als letzter Ausweg die Teilungsversteigerung. Wirtschaftlich am besten schneidet fast immer der gemeinsame, professionell begleitete Verkauf ab. Die Versteigerung erzielt erfahrungsgemäß deutlich niedrigere Erlöse und sollte vermieden werden.

Wer bleibt im Haus? Die Übernahme-Variante

Möchte ein Partner die Immobilie behalten, muss er den anderen auszahlen — Basis ist der aktuelle Verkehrswert abzüglich Restschuld. Dafür braucht es eine belastbare, neutrale Bewertung und die Prüfung, ob die Bank die Übernahme des Kredits mitträgt. Unsere kostenlose Wertermittlung ist ein erster Schritt; auf Wunsch erstellen wir eine detaillierte Einschätzung für beide Seiten.

Zugewinn, Spekulationsfrist und Kredit

Beim Verkauf während des Trennungsjahres oder nach der Scheidung sind steuerliche Fristen zu beachten: Wer ausgezogen ist und seinen Miteigentumsanteil später verkauft, kann unter Umständen spekulationssteuerpflichtig werden. Auch die Vorfälligkeitsentschädigung der Bank will einkalkuliert sein. Wir stimmen den Verkaufsprozess deshalb eng mit Ihren rechtlichen und steuerlichen Beratern ab.

Häufige Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen — persönlich beraten wir Sie gern ausführlicher.

Können wir das Haus schon im Trennungsjahr verkaufen?
Ja — verkaufen können Sie jederzeit, wenn beide Eigentümer zustimmen. Wichtig ist eine saubere Vereinbarung über die Verteilung des Erlöses, idealerweise abgestimmt mit den Anwälten.
Was passiert, wenn ein Partner dem Verkauf nicht zustimmt?
Gegen den Willen eines Miteigentümers bleibt langfristig nur die Teilungsversteigerung — mit meist deutlichen Verlusten für beide. Eine neutrale Bewertung und ein transparenter Prozess lösen die Blockade in der Praxis oft auf.
Wer zahlt den Kredit bis zum Verkauf weiter?
Gegenüber der Bank haften beide Kreditnehmer unverändert weiter — unabhängig davon, wer auszieht. Die interne Aufteilung sollte schriftlich geregelt werden; der Verkaufserlös löst den Kredit dann ab.
Wie diskret läuft der Verkauf ab?
Auf Wunsch vollständig ohne öffentliche Inserate: Wir sprechen vorgemerkte, finanzgeprüfte Interessenten direkt an. Nachbarn und Umfeld erfahren vom Verkauf erst, wenn Sie es möchten.

Eine faire Lösung beginnt mit klaren Zahlen.

Neutrale Wertermittlung, vertrauliches Erstgespräch, strukturierter Prozess — wir begleiten beide Seiten respektvoll durch den Verkauf.

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